I. Geltung

 

Die Lieferungen, Leistungen und Angebote unseres Unternehmens erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Kunden erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich ihrer Geltung zugestimmt. Vertragserfüllungshandlungen unsererseits gelten insofern nicht als Zustimmung zu von unseren Bedingungen abweichenden Vertragsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten als Rahmenvereinbarung auch für alle weiteren Rechtsgeschäfte zwischen den Vertragsparteien.

Die auftraggebenden Vertragsparteien geben mit Auftragserteilung der beauftragten Vertragspartei ihr Einverständnis, Bild- & Videomaterial der in Arbeit befindlichen sowie bereits fertiggestellten Arbeiten zum Zwecke der Werbung bzw. Veröffentlichung in sämtlichen Medien kostenfrei und ohne Einschränkung zur Verfügung zu stellen.

 

 

II. Vertragsabschluss

 

Ein Vertragsangebot eines Kunden bedarf einer Auftragsbestätigung jeglicher Form. Auch das Absenden der vom Kunden bestellten Ware bewirkt den Vertragsabschluß. Werden an uns Angebote

 

gerichtet, so ist der Anbietende eine angemessene, mindestens jedoch 8-tägige Frist ab Zugang des Angebotes daran gebunden.

 

Im Falle einer Stornierung eines bereits bestätigten oder versendeten Auftrages durch den Kunden ist eine Stornogebühr in Höhe von 25% des Netto-Warenwertes per sofort fällig. Etwaige Kunden-Einkaufsbedingungen, welche nicht von uns extra unterfertigt wurden, werden nicht anerkannt.

 

 

 

III. Preis

 

Alle von uns genannten Preise sind, sofern nicht anderes ausdrücklich vermerkt ist, exklusive Umsatzsteuer zu verstehen. Sollten sich die Lohnkosten aufgrund kollektivvertraglicher Regelungen in der Branche oder innerbetrieblicher Abschlüsse oder sollten sich andere, für die Kalkulation relevante Kostenstellen oder zur Leistungserstellung notwendige Kosten wie jene für Materialien, Energie, Transporte, Fremdarbeiten, Finanzierung etc. verändern, so sind wir berechtigt, die Preise entsprechend zu erhöhen oder zu ermäßigen. Sofern diese nicht eine Erhöhung um mehr als 30% vom bisherigen Verkaufspreis mit sich bringt, ist eine kostenfreie Stornierung etwaiger bereits getätigter Bestellungen nicht möglich, eine Stornierung von sonderbestellten bzw. auf Kundenwunsch spezifisch angefertigten/bestellten Teilen ist nicht möglich und wird dem Kunden zu 100% verrechnet.

Weiters sind wir berechtigt ohne weitere und gesonderte Ankündigung die Angebotspreise für Produkte im Rahmen von Währungsschwankungen anzupassen, dies gilt im Besonderen auch für längerfristige Projekte der Kunden. Eine Nachbestellung anhand älterer Angebote ist an keinerlei Preisvereinbarung gebunden und kann auch im Rahmen veränderter Wechselkurse jederzeit - auch rückwirkend bis zur Dauer eines Quartals - angepasst werden ohne jegliches Recht auf Vertragsrücktritt.

Bei Montage- bzw. Einbauarbeiten - auch im Falle der Zuhilfenahme externer Anbieter/Firmen - werden etwaige Verzögerungen bzw. Mehrarbeit durch unvollständige Schaltpläne bzw. Mehrkosten durch die Suche nach vom Fremdausbauer verbauten elektronischen Bauteilen, die für die Erledigung des Auftrages notwendig sind, dem Kunden zusätzlich zu bereits erstellten und bestätigten Angeboten je nach Anzahl der Mehrarbeitsstunden in Rechnung gestellt.

Vereinbarte Mindestabnahmemengen in Verbindung mit einem daran gebundenen Mengenrabatt sind längstens innerhalb eines Jahres ab Beginn der ersten Lieferung vollständig abzunehmen und zu 100% zu bezahlen, andernfalls erlischt der garantierte Rabatt vollständig und ist per sofort zur Zahlung fällig.

 

 

IV. Zahlungsbedingungen, Verzugszinsen

 

Mangels gegenteiliger Vereinbarung sind unsere Forderungen Zug um Zug gegen Übergabe der Ware bar zu bezahlen. Skontoabzüge bedürfen einer gesonderten Vereinbarung. Im Falle des

 

Zahlungsverzuges, auch mit Teilzahlungen, treten auch allfällige Skontovereinbarungen außer Kraft. Zahlungen des Kunden gelten erst mit dem Zeitpunkt des Einganges auf unserem Geschäftskonto als

 

geleistet.

 

Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir berechtigt, nach unserer Wahl den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens oder Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe zu begehren. Unser Unternehmen ist

 

berechtigt im Fall des Zahlungsverzuges des Kunden, ab dem Tag der Übergabe der Ware auch Zinseszinsen zu verlangen.

 

 

 

V. Vertragsrücktritt

 

Bei Annahmeverzug (Pkt. VII.) oder anderen wichtigen Gründen, wie insbesonders Konkurs des Kunden oder Konkursabweisung mangels Vermögens, sowie bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, sofern er von beiden Seiten noch nicht zur Gänze erfüllt ist. Lichtbalken sind personalisierte Sonderanfertigungen nach Kundenwunsch und vom Rücktrittsrecht auf jeden Fall ausgeschlossen. Für den Fall des Rücktrittes haben wir bei Verschulden des Kunden die Wahl, einen pauschalierten Schadenersatz von 50 % des Bruttorechnungsbetrages oder den Ersatz des tatsächlich entstandenen Schadens zu begehren. Bei Zahlungsverzug des Kunden sind wir von allen weiteren Leistungs- und Lieferungsverpflichtungen entbunden und berechtigt, noch ausstehende Lieferungen oder Leistungen zurückzuhalten und Vorauszahlungen bzw. Sicherstellungen zu fordern oder nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten. Tritt der Kunde - ohne dazu berechtigt zu sein - vom Vertrag zurück oder begehrt er seine Aufhebung, so haben wir die Wahl, auf die Erfüllung des Vertrages zu bestehen oder der Aufhebung des Vertrages zuzustimmen; im letzteren Fall ist der Kunde verpflichtet, nach unserer Wahl einen pauschalierten Schadenersatz in Höhe von 50% des Bruttorechnungsbetrages oder den tatsächlich entstandenen Schaden zu bezahlen.

Im Falle eines Rücktrittes verfallen sämtliche Rabatte, Rücktrittsgebühren sind vom Netto Listenpreis zu berechnen.

Bei Vertragsabschlüssen im Fernabsatz (§§ 5a ff Konsumentenschutzgesetz) kann der Verbraucher vom Vertrag innerhalb von 7 Werktagen zurücktreten, wobei Samstage nicht als Werktage zählen. Die Frist beginnt mit dem Tag des Einlangens der Ware beim Verbraucher bzw. bei Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. Es genügt, die Rücktrittserklärung innerhalb dieser Frist abzusenden. Tritt der Verbraucher gemäß dieser Bestimmung vom Vertrag zurück, hat er die Kosten der Rücksendung der Ware zu tragen; wurde für den Vertrag ein Kredit abgeschlossen, so hat er überdies die Kosten einer erforderlichen Beglaubigung von Unterschriften sowie die Abgaben (Gebühren) für die Kreditgewährung zu tragen. Bei Dienstleistungen, mit deren Ausführung vereinbarungsgemäß innerhalb von 7 Werktagen ab Vertragsabschluss begonnen wird, ist ein Rücktritt nicht möglich.


VI. Mahn- und Inkassospesen

Der Vertragspartner (Kunde) verpflichtet sich für den Fall des Verzuges, die dem Gläubiger entstehenden Mahn- und Inkassospesen, soweit sie zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig sind, zu ersetzen, wobei er sich im speziellen verpflichtet, maximal die Vergütungen des eingeschalteten Inkassoinstitutes zu ersetzen, die sich aus der Verordnung des BMwA über die Höchstsätze der Inkassoinstituten gebührenden Vergütungen ergeben. Sofern der Gläubiger das Mahnwesen selbst betreibt, verpflichtet sich der Schuldner, bei erfolgter erster Mahnung einen Betrag von 10,-, bei zweiter und dritter Mahnung jeweils 25,-, sowie für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen pro Halbjahr einen Betrag von 7,- zu bezahlen.

 

 

VII. Lieferung, Transport, Annahmeverzug

 

Unsere Verkaufspreise beinhalten keine Kosten für Zustellung, Montage oder Aufstellung. Auf Wunsch werden jedoch diese Leistungen gegen gesonderte Bezahlung von uns erbracht bzw. organisiert. Dabei werden für Transport bzw. Zustellung die tatsächlich aufgewendeten Kosten samt einem angemessenen Regiekostenaufschlag, mindestens jedoch die am Auslieferungstag geltenden oder üblichen Fracht- und Fuhrlöhne der gewählten Transportart in Rechnung gestellt. Montagearbeiten werden nach Zeitaufwand berechnet, wobei ein branchenüblicher Mannstundensatz als vereinbart gilt.

Hat der Kunde die Ware nicht wie vereinbart übernommen (Annahmeverzug), sind wir nach erfolgloser Nachfristsetzung berechtigt, die Ware entweder bei uns einzulagern, wofür wir eine Lagergebühr von 0,1 % des Bruttorechnungsbetrages pro angefangenem Kalendertag in Rechnung stellen, oder auf Kosten und Gefahr des Kunden bei einem dazu befugten Gewerbsmanne einzulagern. Gleichzeitig sind wir berechtigt, entweder auf Vertragserfüllung zu bestehen, oder nach Setzung einer angemessenen, mindestens 2 Wochen umfassenden Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und die Ware anderweitig zu verwerten.

 

 

VIII. Lieferfrist

 

Zur Leistungsausführung sind wir erst dann verpflichtet, sobald der Kunde all seinen Verpflichtungen, die zur Ausführung erforderlich sind, nachgekommen ist, insbesondere alle technischen und vertraglichen Einzelheiten, Vorarbeiten und Vorbereitungsmaßnahmen erfüllt hat.

Wir sind berechtigt, die vereinbarten Termine und Lieferfristen um bis zu drei Wochen zu überschreiten. Erst nach Ablauf dieser Frist kann der Kunde nach Setzung einer angemessenen Nachfrist vom

 

Vertrag zurücktreten.

 

 

 

IX. Erfüllungsort

 

Erfüllungsort ist der Sitz unseres Unternehmens.

 

 

 

X. Geringfügige Leistungsänderungen

 

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, gelten geringfügige oder sonstige für unsere Kunden zumutbare Änderungen unserer Leistungs- bzw. Lieferverpflichtung vorweg als genehmigt. Dies gilt insbesondere für durch die Sache bedingte Abweichungen (zB bei Maßen, Farben, Holz- und Furnierbild, Maserung und Struktur, etc.).

Zulassungen bzw. Genehmigungen sind in der jeweiligen Produktkategorie auf der Firmen Webpage ersichtlich und müssen nicht gesondert erwähnt werden. Ein Vertragsrücktritt aufgrund mangelhafter Information dies betreffend ist nicht möglich.

 

 

XI. Schadenersatz

 

Sämtliche Schadenersatzansprüche sind in Fällen leichter Fahrlässigkeit ausgeschlossen. Dies gilt nicht für Personenschäden bzw. bei Verbrauchergeschäften für Schäden an zur Bearbeitung übernommenen Sachen. Das Vorliegen von leichter bzw. grober Fahrlässigkeit hat, sofern es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft handelt, der Geschädigte zu beweisen. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so beträgt die Verjährungsfrist von Schadenersatzansprüchen drei Jahre ab Gefahrenübergang. Die in diesen Geschäftsbedingungen enthaltenen oder sonst vereinbarten Bestimmungen über Schadenersatz gelten auch dann, wenn der Schadenersatzanspruch neben oder anstelle eines Gewährleistungsanspruches geltend gemacht wird.

Vor Anschluss oder Transport von EDV-technischen Produkten bzw. vor Installation von Computerprogrammen ist der Kunde verpflichtet, den auf der Computeranlage bereits bestehenden Datenbestand ausreichend zu sichern, andernfalls er für verlorengegangene Daten sowie für alle damit zusammenhängenden Schäden die Verantwortung zu tragen hat.

 

 

XII. Produkthaftung

 

Regressforderungen im Sinne des § 12 Produkthaftungsgesetzes sind ausgeschlossen, es sei denn, der Regressberechtigte weist nach, dass der Fehler in unserer Sphäre verursacht und zumindest grob fahrlässig verschuldet worden ist.

Herstellerseitige Hinweise zur Handhabung und Verwendung der erworbenen Artikel sind vom Käufer zu beachten und müssen nicht explizit mündlich in einem Beratungs- oder Verkaufsgespräch oder

 

schriftlich seitens der Firma Warnsystemevertrieb Michael Hollinsky erwähnt oder anderweitig zur Kenntnis gebracht werden.

 

Gebraucht- & Vorführprodukte sind von Garantie- und Gewährleistungsansprüchen ausgenommen, es sei denn es wurde eine gesonderte schriftliche Vereinbarung getroffen.

 

Bei der Verwendung von Magnethaftenden Produkten auf bewegten und stehenden Fahrzeugen sind die Sicherheits-, Gefahren- & Verwendungshinweise des beiliegenden Informationsblattes bzw. der alternativ erfolgten mündlichen Information bezüglich der Sicherheits-, Gefahren- & Verwendungshinweise zu beachten und einzuhalten. Die Firma Warnsystemevertrieb Michael Hollinsky / mh warnsysteme e.U. (kurz warnsysteme.at) ist von jeglichen Regressforderungen infolge falscher Verwendung freigestellt. Die Verwendung von Magnethaftenden Produkten erfolgt immer auf eigene Gefahr des Benutzers/Endkunden.

Sämtliche unauthorisierte und vor allem durch Privatpersonen ohne entsprechende Fachkenntnis durchgeführte Arbeiten bzw. Manipulationen an Geräten bzw. Artikeln jeglicher Art unseres aktuellen und vergangenen Sortiments, Einbauten, Aufbauten oder von der Firma mh warnsysteme e.U. oder im Auftrag von mh warnsysteme e.U.  durchgeführter Arbeiten bzw. Installationen von Anlagen jeglicher Art  bedingen einen 100%igen Garantie- bzw. Gewährleistungsausschluß.

 

 

XIII. Eigentumsvorbehalt und dessen Geltendmachung

Alle Waren werden von uns unter Eigentumsvorbehalt geliefert und bleiben bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. In der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt nur dann ein Rücktritt vom Vertrag, wenn dieser ausdrücklich erklärt wird. Bei Warenrücknahme sind wir berechtigt, angefallene Transport- und Manipulationsspesen zu verrechnen. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere durch Pfändungen - verpflichtet sich der Kunde, auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu benachrichtigen. Ist der Kunde Verbraucher oder kein Unternehmer, zu dessen ordentlichem Geschäftsbetrieb der Handel mit den von uns erworbenen Waren gehört, darf er bis zur vollständigen Begleichung der offenen Kaufpreisforderung über die Vorbehaltsware nicht verfügen, sie insbesondere nicht verkaufen, verpfänden, verschenken oder verleihen. Der Kunde trägt das volle Risiko für die Vorbehaltsware, insbesondere für die Gefahr des Unterganges, des Verlustes oder der Verschlechterung.

 

 

XIV. Forderungsabtretungen

 

Bei Lieferung unter Eigentumsvorbehalt tritt der Kunde uns schon jetzt seine Forderungen gegenüber Dritten, soweit diese durch Veräußerung oder Verarbeitung unserer Waren entstehen, bis zur endgültigen Bezahlung unserer Forderungen zahlungshalber ab. Der Kunde hat uns auf Verlangen seine Abnehmer zu nennen und diese rechtzeitig von der Zession zu verständigen. Die Zession ist in den Geschäftsbüchern, insbesondere in der offenen Posten - Liste einzutragen und auf Lieferscheinen, Fakturen etc. dem Abnehmer ersichtlich zu machen. Ist der Kunde mit seinen Zahlungen uns gegenüber im Verzug, so sind die bei ihm eingehenden Verkaufserlöse abzusondern und hat der Kunde diese nur in unserem Namen inne. Allfällige Ansprüche gegen einen Versicherer sind in den Grenzen des § 15 Versicherungsvertragsgesetz bereits jetzt an uns abgetreten. Forderungen gegen uns dürfen ohne unsere ausdrückliche Zustimmung nicht abgetreten werden.

 

 

XV. Zurückbehaltung

 

Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, so ist der Kunde bei gerechtfertigter Reklamation außer in den Fällen der Rückabwicklung nicht zur Zurückhaltung des gesamten, sondern nur eines

 

angemessenen Teiles des Bruttorechnungsbetrages berechtigt.

 

 

 

XVI. Rechtswahl, Gerichtsstand

 

Es gilt österreichisches Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Die Vertragsparteien vereinbaren österreichische, inländische Gerichtsbarkeit. Handelt es sich nicht um ein Verbrauchergeschäft, ist zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten das am Sitz unseres Unternehmens sachlich zuständige Gericht ausschließlich örtlich zuständig.

 

 

XVII. Datenschutz, Adressenänderung und Urheberrecht

 

Der Kunde erteilt seine Zustimmung, dass auch die im Kaufvertrag mitenthaltenen personenbezogenen Daten in Erfüllung dieses Vertrages von uns automationsunterstützt gespeichert und verarbeitet werden. Der Kunde ist verpflichtet, uns Änderungen seiner Wohn- bzw. Geschäftsadresse bekanntzugeben, solange das vertragsgegenständliche Rechtsgeschäft nicht beiderseitig vollständig erfüllt ist. Wird die Mitteilung unterlassen, so gelten Erklärungen auch dann als zugegangen, falls sie an die zuletzt bekanntgegebene Adresse gesendet werden.

Pläne, Skizzen oder sonstige technische Unterlagen bleiben ebenso wie Muster, Kataloge, Prospekte, Abbildungen und dergleichen stets unser geistiges Eigentum; der Kunde erhält daran keine wie immer

gearteten Werknutzungs- oder Verwertungsrechte.

 

Sämtliche auf unserer Webpage oder anderen Medien jeglicher Art und auf allen Plattformen inkl. Printmedien verwendeter Bilder oder Videos unterliegen dem Urheberrecht, eine weitere Verwendung - auch nur auszugsweise wie zB. Screenshots aus Videos - dieser ohne unsere ausdrückliche und schriftliche Erlaubnis ist nicht gestattet. Bei Zuwiderhandeln werden rechtliche Schritte eingeleitet, alternativ ist eine Nutzungsgebühr von EUR 800,- (exkl. USt.) pro Bild zu entrichten.

 

 

 

 

Sonstige Hinweise

 

Pflege & Wartung von Sondersignalanlagen:

 

Sämtliche Warnlichtbalken, Rundumkennleuchten, gerichtete LED Module sowie Arbeits- & Umfeldbeleuchtung sind von der Reinigung mittels Hochdruckreiniger ausgeschlossen.

Die Verwendung von Hochdruckreinigern kann das Dichtungsmaterial irreparabel beschädigen und bewirkt das Erlischen des Garantieanspruches.

    Fahrzeugwäsche in Waschanlagen bzw. Waschstraßen mit montierter Signalanlage sind nur auf Rücksprache möglich.